Die neue INVEST-Förderrichtlinie ist zum 06.02.2023 in Kraft getreten
Mit Inkrafttreten der neuen INVEST-Förderrichtlinie am 06.02.2023 können wieder neue Anträge auf INVEST-Förderung gestellt werden. Die Eckpunkte der neuen Förderrichtlinie lauten wie folgt:
25% Erwerbszuschuss bei direktem Erwerb (bisher 20%) und bei Wandeldarlehen (bisher 10%)
Einführung eines „INVEST-Budgets“ in Höhe von 100.000 Euro an Erwerbszuschüssen pro Investierendem (d.h. keine weitere INVEST-Förderung mehr, wenn 100.000 Euro an Erwerbszuschüssen ausgezahlt oder bewilligt wurden)
10.000 Euro Mindestinvestitionssumme
200.000 Euro maximale förderfähige Investitionssumme pro Investment (also maximaler Erwerbszuschuss von 50.000 Euro pro Einzelinvestment)
Begrenzung des Exitzuschusses auf 25% (bisher 80%) der Investitionssumme
Erweiterung der zulässigen Rechtsformen für förderfähige Unternehmen auf eingetragene Genossenschaften (eG)