Die neue INVEST-Förderrichtlinie ist zum 06.02.2023 in Kraft getreten

Mit Inkrafttreten der neuen INVEST-Förderrichtlinie am 06.02.2023 können wieder neue Anträge auf INVEST-Förderung gestellt werden. Die Eckpunkte der neuen Förderrichtlinie lauten wie folgt:

  • 25% Erwerbszuschuss bei direktem Erwerb (bisher 20%) und bei Wandeldarlehen (bisher 10%)

  • Einführung eines „INVEST-Budgets“ in Höhe von 100.000 Euro an Erwerbszuschüssen pro Investierendem (d.h. keine weitere INVEST-Förderung mehr, wenn 100.000 Euro an Erwerbszuschüssen ausgezahlt oder bewilligt wurden)

  • 10.000 Euro Mindestinvestitionssumme

  • 200.000 Euro maximale förderfähige Investitionssumme pro Investment (also maximaler Erwerbszuschuss von 50.000 Euro pro Einzelinvestment)

  • Begrenzung des Exitzuschusses auf 25% (bisher 80%) der Investitionssumme

  • Erweiterung der zulässigen Rechtsformen für förderfähige Unternehmen auf eingetragene Genossenschaften (eG)

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