Die Online-Gründung der GmbH
Seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) am 01.08.2022 kann eine Bargründung einer GmbH (einschließlich der UG (haftungsbeschränkt)) im Wege der elektronischen Videokommunikation durchgeführt werden. Diese mit dem DiRUG geschaffene Möglichkeit der elektronischen Beurkundung von Willenserklärungen umfasst auch die Beurkundung von im Zusammenhang mit der Beurkundung gefassten Beschlüssen wie zum Beispiel die Bestellung des ersten Geschäftsführers.
Zur Identifizierung durch den Notar im Rahmen der elektronischen Beurkundung bedarf es eines Lichtbildes und eines elektronischen Identitätsnachweises. Dieser elektronische Identitätsnachweis kann zum Beispiel der neue Personalausweis oder der elektronische Aufenthaltstitel sein. Der Beurkundungsprozess selbst läuft strukturell wie die Präsenzbeurkundung ab.
Mit dem ab dem 01.08.2023 in Kraft tretenden Gesetz zur Ergänzung der Regelungen zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiREG) werden dann auch Sachgründungen einer GmbH per Videobeurkundung möglich sein und die im Onlineverfahren nach dem DiRUG möglichen Beurkundungs- und Beglaubigungsgegenstände erweitert. Davon umfasst sind u.a. Satzungsänderungen durch einstimmigen Gesellschafterbeschluss nach der Gründung, die Übernahmeerklärungen nach Kapitalerhöhung durch den Übernehmer und die Anmeldung der Kapitalerhöhung zum Handelsregister.