Anpassung der Förderbedingungen zum Invest-Programm

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat das Programm „INVEST – Zuschuss für Wagniskapital“ für alle Anträge angepasst, die ab dem 1. März 2022 gestellt werden. 

Die Eckpunkte der Anpassung sind: 

  • 25.000 Euro Mindestinvestitionssumme (statt bisher 10.000 Euro Investitionssumme)

  • 10 % Erwerbszuschuss bei Wandeldarlehen (statt bisher 20%)

  • förderfähig ist ausschließlich die erste Investition eines Investors in das jeweilige Unternehmen (statt bisher Förderfähigkeit auch von Anschlussinvestitionen)

Das Invest-Programm existiert seit Mai 2013 und soll privates Wagniskapital mobilisieren und Start-ups bei der Findung von Investoren helfen. Konkret erfolgt die Förderung über steuerfreie Zuschüsse an Investoren. Förderanträge können bis zum 31.12.2022 gestellt werden.

Verständlicherweise hat die Anpassung des Invest-Programms viel negative Resonanz in der Start-up Szene erhalten. Insbesondere der Wegfall der Förderfähigkeit von Anschlussinvestitionen als auch die Kurzfristigkeit der Ankündigung der Anpassung (die Bekanntmachung der Anpassung wurde am 1. März 2022 veröffentlicht) sorgten für großen Unmut.

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